Regeln für den Bogenparcours Biederbach
Die Nutzung des Bogen-Parcours erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Grundstückseigentümers oder des Betreibers ist ausgeschlossen. Es wird empfohlen, zur besseren Erkennbarkeit für andere Schützen, Kleidung zu tragen, mit welcher sich der Parcoursnutzer deutlich von der Umgebung abhebt. Auf die vorhandenen Ziele ist das Schießen für alle Bogenklassen erlaubt. Armbrüste, andere Sportgeräte oder sonstige Waffen sind verboten. Verboten ist das Schießen mit Blunts und Jagdspitzen auf alle vorhandenen Ziele. Der Bogen-Parcours ist täglich geöffnet (Öffnungszeiten siehe Aushang bei der Anmeldung), kann jedoch für Waldarbeiten gesperrt werden/sein (siehe vor Besuch evtl. Hinweise auf der Homepage/Facebook).
!!!Das Füttern der eingezäunten Tiere ist verboten!!!
Vor dem Schießbeginn muss jeder Erwachsene diese Nutzungsbedingungen gelesen haben, mit Ausfüllen und Unterschreiben des Anmelde-Briefumschlages bestätigt er dies. Dies berechtigt den Schützen zur eintägigen Benutzung des Bogen-Parcours. Die Benutzungsgebühr für den Bogen-Parcours beinhaltet automatisch auch die Nutzung für den Einschießplatz. Eltern haften für ihre Kinder.
Eine aktuell gültige, private Haftpflichtversicherung ist für jeden Benutzer Voraussetzung.
Festes Schuhwerk wird empfohlen, da ein Großteil der Parcourswege über unbefestigte Strecken führen. Der Parcours-Besucher verpflichtet sich, diesen nur zu betreten, wenn er von deren Sicherheit überzeugt ist. Der Grundstückseigentümer stellt das Grundstück nur zum Betreten zur Verfügung. Jeder Schütze haftet für seinen Schuss. Vor dem Schuss hat er sich zu versichern, dass der Gefahrenbereich des jeweiligen Zieles frei ist. Gefahrenbereich ist der Bereich in welchem der abgeschossene Pfeil Wirkung erzielen kann. Besteht der geringste Zweifel, ist der Schuss sofort abzubrechen. Mit aufgelegtem Pfeil darf der Bogen nur zum Ziel zeigen. Beim Ausziehen / Spannen des Bogens darf der Pfeil nicht über das Ziel zeigen. Pro Schütze dürfen maximal 2 Pfeile das Ziel treffen, danach ist das Schießen einzustellen. Bitte haben Sie als Besucher dafür Verständnis und schießen Sie pro Ziel insgesamt nicht mehr als 3 Pfeile in die Richtung des Ziels.
Abschusspflock-Regelung:
rot = Visierschützen
blau = ohne Visier
Die Ziele werden in der Regel nur von den zum jeweiligen Ziel gehörenden Schützenpositionen, gekennzeichnet durch die Abschusspflöcke, beschossen. Ansonsten darf die Distanz zwischen dem hinteren Pflock und dem Ziel beliebig gewählt werden (z.B. für Einsteiger und Kinder) – der Abschussplatz muss aber in der Flucht zwischen den gesetzten Pflöcken und dem Ziel sein!
Die Laufrichtung ist deutlich gekennzeichnet. Die Parcoursstrecke darf nur in der vorgegebenen Richtung begangen werden. Die Wege dürfen keinesfalls verlassen werden. Auf dem gesamten Parcours besteht absolutes Rauchverbot.
Hunde sind immer an der Leine zu führen.
Die Hinterlassenschaften der Hunde sind mitzunehmen. Jeglicher Müll muss mitgenommen werden. Jeder Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann zu einem sofortigen Verweis vom Gelände führen. Missachtung der Parcoursregeln, Vandalismus und Beschädigungen des Parcours werden mit Betretungsverbot und Schadensersatzansprüchen geahndet. Bei starkem Wind darf der Bogenparcours wegen waldtypischer Gefahren wie z .B. herabfallenden Ästen nicht betreten werden. Der Parcours wird unregelmäßig auch elektronisch überwacht. Aufsichtspersonen ist auf Verlangen der Ausweis vorzuzeigen.